Zuger Wirtschaftskammer sagt Nein zum Finanzierungs-Verbot

Die Zuger Wirtschaftskammer lehnt die Volksinitiative «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» ab. Die Initiative setzt auf Instrumente und Massnahmen, die weder international abgestimmt noch zielführend sind.

Die Initiative erweist sich als wirkungslos und für die Schweizer Wirtschaft und ihre Sozialwerke als schädlich. Sie ist abzulehnen.

Am 29. November 2020 stimmen wir über die Volksinitiative «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) ab. Dabei handelt es sich um ein wirkungsloses Verbot, welches unsere KMUs und Sozialwerke schädigt. Richtigerweise empfehlen daher der Bundesrat und das Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Initiative will die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit verbieten. Deshalb sieht sie vor, dass der Schweizerischen Nationalbank (SNB), den Stiftungen sowie den Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge (AHV/IV/EO und Pensionskassen) die Finanzierung von Unternehmen untersagt wird, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsma-terial erwirtschaften. Weiter soll sich der Bund dafür einsetzen, dass auch für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten.

 

Schweizer Zulieferer als Leidtragende

Das Anliegen der Initiative, zu einer friedlicheren Welt beizutragen, verdient Anerkennung. Aus Sicht der Wirtschaft verfolgt die Initiative aber den falschen Ansatz und setzt auf Instrumente und Massnahmen, die weder international abgestimmt noch zielführend sind. Der Kontrollaufwand des Staates und der Unternehmen wäre immens. Gravierend für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist insbesondere, dass die Initiative nicht die internationalen Kriegsmaterialproduzenten trifft, sondern unsere KMUs. Den breit aufgestellten Zulieferern als auch den kleinen Spezialanbietern soll der Geldhahn zugedreht werden. Wer nur schon fünf Prozent seines Jahresumsatzes mit Lieferungen in die Rüstungsindustrie erzielt, soll kein Bankkonto, keine Bankfinanzierung und keine Versicherung mehr erhalten.

 

Einschränkung der freien Marktwirtschaft

Die Initiative schränkt die Handlungsfähigkeit der Schweizerischen Nationalbank, von Stiftungen und Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge zu stark ein. Gerade die Pensionskassen und die AHV/IV/EO müssten von ihrer heute teilweise bereits auf ethischen Grundsätzen bedachten Anlagestrategie in gut diversifizierte Fonds absehen und aufgrund der tiefen fünf Prozent-Hürde in stark eingeschränkte Anlageprodukte oder Einzeltitel investieren. Erhöhtes Anlagerisiko wegen tieferer Diversifikation und zusätzlicher Verwaltungsaufwand wirken sich negativ auf die Anlagevermögen aus.

 

Wirkungslos, da international nicht abgestimmt

Ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie ist nicht realistisch. Weder im Rahmen der Vereinten Nationen noch in anderen internationalen Gremien besteht der Wille für ein derartiges Vorhaben. Ein Finanzierungsverbot in der Schweiz würde mangels Einfluss auf die globale Nachfrage nach Kriegsmaterial und das weltweite Angebot an solchem keine Wirkung erzielen.

 

Heutige Gesetzgebung reicht aus
Das geltende Kriegsmaterialgesetz kennt schon heute ein Verbot der direkten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial. Dazu zählen atomare, biologische und chemische Waffen sowie Streumunition und Anti-Personenminen. Ein indirektes Finanzierungsverbot besteht bereits für den Fall, dass damit das direkte Finanzierungsverbot (für die oben erwähnten Waffen) umgangen werden soll. Das derzeitige Gesetz reicht aus, um Investitionen in den Handel mit Kriegsmaterial zu kontrollieren.

 

Medienmitteilung