CVP sagt NEIN zur GSoA-Initiative
Auch die CVP Schweiz hat die NEIN-Parole gefasst. Die Unabhängigkeit der Nationalbank, die negativen Folgen für die Altersvorsorge und das bestehende Finanzierungsverbot sind die wichtigsten Argumente.

Darum sagt die CVP NEIN
Unabhängigkeit der Nationalbank
Dass Zentralbanken zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben unabhängig von politischen Instanzen sein sollten, ist weltweit ein breit akzeptierter und angewandter Grundsatz. Eine Annahme der Initiative würde die Anlageentscheide der SNB durch Weisungen einschränken. Der SNB wäre es dadurch nicht mehr möglich, marktneutral zu investieren. Die verfassungsmässige gesicherte Unabhängigkeit der SNB würde in Frage gestellt. Damit könnte auch ein Tor für weitere Einflussmöglichkeiten geöffnet werden und so in Zukunft dazu führen, dass Anlagen in weiteren Bereichen eingeschränkt würden, wodurch die Unabhängigkeit der SNB noch weiter beschnitten würde.
Die Schweiz kennt bereits ein Finanzierungsverbot
Das Kriegsmaterialgesetz kennt schon heute ein Verbot der direkten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial. Dazu zählen atomare, biologische und chemische Waffen sowie Streumunition und Anti-Personenminen. Ein indirektes Finanzierungsverbot besteht bereits für den Fall, dass damit das direkte Finanzierungsverbot (für die oben erwähnten Waffen) umgangen werden soll.
Negative Auswirkungen auf die Altersvorsorge
Gerade die Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge, namentlich die Pensionskassen und die Compenswiss (Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO), müssten bei einer Annahme der Initiative von ihrer heute bereits auf ethische Grundsätze ausgelegten Anlagestrategie in gut diversifizierte Fonds absehen und in stark eingeschränkte Anlageprodukte oder Einzeltitel investieren. Je nach Anlagestrategie hätte dies eine ungenügende Streuung der Anlagen mit einem stark erhöhten Anlagerisiko zur Folge oder wäre aufgrund eines zusätzlichen Verwaltungsaufwands mit hohen Kosten verbunden. Beides würde sich negativ auf die Anlagevermögen (namentlich die Vorsorgegelder der Pensionskassen oder die Vermögen der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO) auswirken.
Willkürliche Schwelle von fünf Prozent
Die Schwelle von fünf Prozent ist völlig willkürlich gewählt. Die Initianten können nicht erklären, wieso gerade fünf Prozent und nicht beispielsweise null oder zehn Prozent. Ausserdem ist eine Schwelle von fünf Prozent des Jahresumsatzes in der Praxis kaum umsetzbar. Der Anteil an Kriegsmaterial wird in dieser Form heute nicht offengelegt und ist wahrscheinlich nur schwer oder kaum überprüfbar. Auch kann der Anteil von Jahr zu Jahr schwanken. Mit einer solchen Schwelle schaffen wir Rechtsunsicherheit.
Die Initiative wird Flüchtlingsströme nicht verhindern
Ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie ist nicht realistisch. Weder im Rahmen der Vereinten Nationen noch in anderen internationalen Gremien besteht der Wille für ein derartiges Vorhaben. Ein Finanzierungsverbot in der Schweiz würde mangels Einflusses auf die globale Nachfrage nach Kriegsmaterial und das weltweite Angebot an solchem keine Wirkung erzielen. Aus diesem Grund bliebe das globale Angebot an Rüstungsgütern auch nach einer Annahme der Initiative unverändert. Eine Annahme der Initiative bliebe in der Folge wirkungslos und würde weder zu einer friedlicheren Welt noch zu weniger Fluchtursachen führen.